Gabriele Katzmarek setzt Dialogreihe AnsprechBAR fort

Die SPD-Bundestagsabgeordnete setzt die Dialogveranstaltung AnsprechBAR in Gemeinden ihres Wahlkreises fort. Dabei wird sie an verschiedenen Orten rund eine Stunde an prominenter Stelle einen Stand aufstellen, an dem man mit der Abgeordneten ins Gespräch kommen kann. Kennenlernen, Anliegen vorbringen, Kritik oder Anregungen äußern in lockerer Atmosphäre bei einem Getränk stehen dabei im Vordergrund.

Die nächste Station der AnsprechBAR ist am Mittwoch, den 26.10. Zunächst trifft man Gabriele Katzmarek zwischen 11 Uhr und 12 Uhr an der Hauptstraße auf Höhe der Metzgerei Vogt in BühlertaAb 13 Uhr befindet sich die AnsprechBAR der Abgeordneten dann in Bühl, an der Hauptstraße beim Rathaus. In Baden-Baden beim Blumenbrunnen ist die Abgeordnete ab 15 Uhr bis 16 Uhr anzutreffen.

Gabriele Katzmarek freut sich auf den Bürgerdialog und hofft auf viele Besucherinnen und Besucher.

Beantwortung der Anfrage von unserem 2. Vorsitzenden an Sigmar Gabriel zum Thema Freihandelsabkommen CETA

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Sie und weitere Bürgerinnen und Bürger, haben die Sorge geäußert, dass die demokratische Legitimation des geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) gefährdet wird, wenn es vorläufig bereits Anwendung findet.

Hierzu möchten wir Ihnen gerne antworten.

 

Über die vorläufige Anwendung von Teilen von CETA entscheiden die demokratisch gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der EU-Handelsministerrat (und somit die Mitgliedstaaten). Das heißt: Ohne eine Zustimmung von Parlament und Rat kann CETA nicht vorläufig angewendet werden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das Europäische Parlament seine Verantwortung sehr ernst nimmt. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügten.

 

Falls die EU-Kommission dem Rat (und somit den Mitgliedstaaten) vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis der EU-Freihandelsabkommen. Sie bezieht sich immer nur auf diejenigen Teile des Abkommens, die eindeutig in der ausschließlichen EU-Zuständigkeit liegen und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten nicht berühren. Eine Vorfestlegung für ein Inkrafttreten des gesamten Abkommens wird nicht getroffen.

 

Die Teile des Freihandelsabkommens, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten. Das heißt: Das gesamte Abkommen kann erst dann vollständig in Kraft treten, wenn alle nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten - auch Bundestag und Bundesrat in Deutschland - ihm zugestimmt haben. Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Abkommen nicht zu, kommt es endgültig nicht zu Stande. Damit sind auch die Teile, die in die Kompetenz der EU fallen, nicht mehr anwendbar.

 

Die Investitionsschutzbestimmungen sind von der vorläufigen Anwendung ausgenommen, weil eben hier auch mitgliedstaatliche Kompetenzen betroffen sind. Damit wird der Teil, der politisch besonders kontrovers ist, ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu CETA nicht zur Anwendung kommen.

 

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Freihandelsabkommen CETA haben wir hier für Sie zusammengestellt: http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team Bürgerdialog BMWi